Vermittlungsgutschein
Sie erhalten auf Anfrage einen Vermittlungsgutschein der Agentur für
Arbeit, wenn:
Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und nach 6
Wochen Arbeitslosigkeit noch keinen, weder über die Agentur für Arbeit
noch durch Eigenbemühungen, geeigneten Arbeitgeber gefunden haben.
Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmer, die in
ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) oder in SAM
(Strukturanpassungsmaßnahmen) beschäftigt sind.
Den Vermittlungsgutschein können Sie persönlich oder per Telefon
anfordern.
Weitere Informationen zum Thema Vermittlungsgutschein erhalten Sie
unter:
www.arbeitsagentur.de